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Rummelplatz beim Koblenzer Sommerfest ©

Kirmesbereich beim Koblenzer Sommerfest 2025

Antragsunterlagen für Standbetreiber*innen

3 TAGE – VOLLES PROGRAMM

Das 3-tägige Koblenzer Sommerfest vom 08.-10. August 2025 macht Rhein- und Moselufer rund um das Deutsche Eck zu einer echten Veranstaltungsmeile. Hier wird ein vielfältiges Sommer-Musik-Festival gefeiert, das die Besucher*innen mit seinem Programm an drei Tagen zum Tanzen, aber auch zur Entspannung einlädt. Das große Höhenfeuerwerk von Rhein in Flammen am Samstagabend ist das Highlight des Koblenzer Sommerfestes.

Allgemeine Hinweise

Es können nur vollständig, korrekt ausgefüllte und bis zum 08.12.2024 bei der Koblenz-Touristik GmbH eingegangene Bewerbungen berücksichtigt werden.

  • Bewerbungen ohne die beizufügenden Unterlagen, wie z.B. ein aktuelles Farbfoto Ihres Standes in aufgebautem Zustand, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
  • Für jeden Stand ist ein neues Formular zu verwenden.
  • Für die Vergabe von Standplätzen im Kirmesbereich des Koblenzer Sommerfests mit Rhein in Flammen gelten die Zulassungsrichtlinien für das Koblenzer Sommerfest mit Rhein in Flammen und die dazugehörige Entgeltordnung. Bitte beachten Sie auch den Bereichsplan.
  • Für den Getränkeausschank kommen das Koblenz-Weinglas und der Koblenz-Becher im Pfandsystem zum Einsatz.
Ansprechpartnerin

Koblenz-Touristik GmbH 
Laura Pinkau
Abteilung Event
Julius-Wegeler-Straße 4
56068 Koblenz 
Tel.: 0261-20177572
E-Mail: laura.pinkau@koblenz-touristik.de

Im Jahr 2025 wird der Aufbau der Kirmes einige Änderungen mit sich bringen.

Die Untergliederung erfolgt in drei Bereiche:

Bereich A – Kirmesbereich mit großen Fahrgeschäften
Bereich B – Gastronomiebereich
Bereich C – Kinder- & Familienbereich mit Fahrgeschäften und gastronomischem Angebot


Alle Bereiche sind miteinander verbunden. Eine Auswahl eines „Wunschbereichs“ ist bei ihrer Bewerbung möglich. Der Veranstalter behält sich Änderungen jedoch vor.

 
 
Hier den vorläufigen Bereichsplan einsehen

Antragsunterlagen

Aktuelle Fotos

Ich möchte folgendes im Kirmesbereich anbieten:

Ich interessiere mich für folgenden Standplatz:

Es besteht kein Anspruch auf den gewünschten Standplatz. Je nach Anzahl und Vielfältigkeit der vorliegenden Bewerbungen können sich im Aufbau und in der Verteilung der Stände noch Änderungen ergeben.

Firma

Ansprechpartner*in für das Bewerbungsverfahren

Stand

Die Kosten für den Stromanschluss und -verbrauch sind NICHT im Standgeld enthalten. Stromanschlüsse müssen gesondert beauftragt werden.

Die Kosten für den Wasseranschluss und -verbrauch sind NICHT im Standgeld enthalten. Wasseranschlüsse müssen gesondert beauftragt werden. Dort wo keine Abwasserkanäle zur Verfügung stehen, muss der Standbetreiber dafür sorgen, dass ein Abwasserauffangbehälter zur Verfügung steht. Die Kosten hierfür sind nicht in der Standmiete enthalten.

Sonstige zum Betrieb des Standes notwendige Fahrzeuge/Kühlwagen

Warenangebot

Der Veranstalter behält sich vor nur Teile des beschriebenen Warenangebotes zuzulassen. Im Rahmen des Koblenzer Sommerfestes darf daher ausschließlich das in einem späteren Vertrag beschriebene und somit zugelassene Warenangebot unter den im Vertrag beschriebenen Bedingungen (wie z. B. die Auswahl des Zulieferers) angeboten werden.

Referenzen

Die letzten 3 Standorte/Volksfeste, auf denen Sie mit Ihrem Fahrgeschäft vertreten waren.

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